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Die Majors haben sich geeinigt: In die Charts kommt nur Musik, die weitgehend von Menschen gemacht ist

Sony, Universal und Warner haben gemeinsam mit unabhängigen Labels Regeln für Tracks mit künstlicher Intelligenz formuliert. Zentrale Bedingung: Eine Aufnahme muss „im Wesentlichen von Menschen gemacht“ sein.

Ein Zusammenschluss von Majors und unabhängigen Labels hat Grundsätze veröffentlicht, nach denen Musik mit künstlicher Intelligenz in die weltweiten Charts gelangen soll. Die zentrale Bedingung: Ein Track muss „im Wesentlichen von Menschen gemacht“ sein.

Darüber berichtete das Magazin Mixmag unter Berufung auf Music Week.

An der Initiative beteiligen sich Sony Music, Universal Music Group und Warner Music Group gemeinsam mit Believe, BMG, Concord, Dirty Hit, Partisan Records und weiteren. Neben dem Kriterium menschlicher Urheberschaft schlagen die Labels zwei weitere Bedingungen vor: Die Musik darf keinen Verdacht auf Chartmanipulation begründen, und die genutzten KI-Dienste müssen

„ordnungsgemäß autorisiert und rechtmäßig“ sein.

In einer gemeinsamen Erklärung hieß es, der Rahmen solle „eine klare Grenze zwischen menschlich geführter Kreativität und Werken ziehen, die rein synthetisch oder von nicht autorisierten KI-Modellen erzeugt sind“.

Die Labels führen an, dass Tracks aus generativen Systemen, die ohne Genehmigung mit der Musik von Künstlerinnen und Künstlern trainiert wurden, bereits auf Streamingdiensten und in Chartgremien auftauchen.

„Diese Tracks stehen zudem häufig mit Streaming-Betrug in Verbindung“, heißt es in der Erklärung.

Wie ONE//FM zuvor berichtete, ist der Streit bereits vor Gericht gelandet: Das Landgericht München stellte fest, dass der Generator Suno ohne Erlaubnis an Werken aus dem GEMA-Repertoire trainiert hat.

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